EEG

Gesetz für die Förderung von erneuerbaren Energien (kurz: Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)

Das EEG wurde erstmals im Jahr 2000, als Nachfolger des Stromeinspeisegesetzes (StEG) von 1991, verabschiedet. Das EEG dient dem Umwelt- und Klimaschutz und fördert erheblich die Weiterentwicklung von Techniken zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien, um die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern.

Das EEG ist ein deutsches Erfolgsmodell, das von 47 weiteren Staaten übernommen wurde. Der Grundgedanke des Gesetzgebers ist erstens, dass der Anlagenbetreiber insoweit gefördert wird, dass sich die Anlage wirtschaftlich auf lange Zeit (mindestens 20 Jahre) lohnt. Diese Zeit ist für eine Amortisierung mehr als ausreichend.

Zweitens sind Netzbetreiber wie z. B. RWE, Vattenfall, EnBW etc. gesetzlich verpflichtet die Anlage unverzüglich anzuschließen und den erzeugten Strom vorrangig und sofort abzunehmen. Das bedeutet, dass die Netzbetreiber ihren selbstproduzierten Strom aus z. B. Kohle- und Kernenergie hinten anstellen und somit die gesamte Strommenge aus erneuerbaren Energien abnehmen und lt. EEG Vergütungsrichtlinien bezahlen müssen. Selbst wenn ein Überangebot aus „grünem Strom“ bereit steht.

Der Strom aus verschiedenen Anlagentypen (Photovoltaik, Solarthermie, Geothermie, Wasser- und Windkraft) wird lt. EEG unterschiedlich hoch (€/KWh) gefördert.